Katharina Wiatr
Recht: Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthaltsund asylrechtlicher Vorschriften
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"Die Ehe darf nur auf Grund der freien und vollen Willenserklärung der zukünftigen Ehegatten geschlossen werden." Dieses fundamentale Menschenrecht proklamiert die von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedete Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 in ihrem Artikel 16 Abs. 2. Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlicher Vorschriften
Bibliographie | Katharina Wiatr Recht: Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthaltsund asylrechtlicher Vorschriften 2012. 2 Seiten. () |
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Seiten | 2 |
Artikelnummer | UJ20120405 |
Autor:in | Katharina Wiatr |
Erscheinungsdatum | 01.04.2012 |