Der Schüler (S) besuchte im Schuljahr 2007/2008 die sechste Klasse des Hauptschulzweigs der H-Schule in X. Gegen Ende des Schuljahres (S war damals 13 Jahre und 4 Monate alt) spielte sich Folgendes ab: In der Pause griff der S der Schülerin A, die vom Mitschüler B festgehalten wurde, in den Schritt. Anschließend hielt S die A fest, während B den Kopf der A in Richtung seines Geschlechtsteils zog und einen Oralverkehr simulierte. Am selben Tag nach Unterrichtsschluss verfolgte S zusammen mit dem Schüler C die A; C drückte die A gegen einen Zaun und S fasste der sich wehrenden A erneut in den Schritt sowie an das Gesäß und die Brüste. Der Schüler D wollte diesen Vorgang mit dem Handy filmen, was aber misslang. In der polizeilichen Vernehmung gaben die Schüler an, es habe sich nur um Spaß gehandelt; es sei auch sonst üblich, dass sich Jungen und Mädchen auf dem Schulhof verfolgten und an die Geschlechtsteile fassten.