Seit 2001 gibt es die Komplexleistung Frühförderung – zumindest im Gesetz. Als damals Bundestag und Bundesrat das Rehabilitationsgesetz (SGB IX) verabschiedeten, widmeten sie erstmals in einem deutschen Gesetz einen eigenen Paragrafen (§ 30) der „Früherkennung und Frühförderung“. Erstaunlich für die Frühförderung war hierbei, dass dieser Paragraf im Kapitel „Medizinische Rehabilitation“ verortet wurde.