Urteilstext: Umgangsrechts , Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 27.02.2007, Az.: 11 UF 606/06

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Das betroffene Kind K entstammt der – am 10. November 1999 rechtskräftig geschiedenen – Ehe des Antragstellers (*1964; Bankkaufmann) mit der Antragsgegnerin (*1967; Touristik-Betriebswirtin); es verblieb bei der gemeinsamen elterlichen Sorge. K nahm seinen Aufenthalt im Haushalt der Mutter; die Umgangskontakte zum Vater verliefen zunächst reibungslos. Die Antragsgegnerin ist seit 2001 erneut verheiratet; die Tochter T wurde in 2003 geboren. Der Antragsteller lebt mit einer neuen Lebenspartnerin zusammen.
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Bibliographie Urteilstext: Umgangsrechts , Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 27.02.2007, Az.: 11 UF 606/06
2008.
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Artikelnummer KJUG20080308
Erscheinungsdatum 12.12.2006
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