Urteilstext: Jugendmedienschutz, Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 13.02.2007, Az.: 322 Ss 24/07 (Owi) 3744 Js 13701 StA Hannover

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Das Amtsgericht Hannover hat den Betroffenen wegen Verstoßes gegen den Jugendmedienschutz- Staatsvertrag (JMStV) in zwei Fällen zu Geldbußen von 3.000 € und von 7.000 € verurteilt, weil er Darstellungen von Kindern und Jugendlichen in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung im Internet (§ 4 Abs. 1 Nr. 9 JMStV) angeboten hatte. Gegen dieses Urteil wendet sich der Betroffene mit der Rechtsbeschwerde. Die zulässige Rechtsbeschwerde ist unbegründet.
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Bibliographie Urteilstext: Jugendmedienschutz, Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 13.02.2007, Az.: 322 Ss 24/07 (Owi) 3744 Js 13701 StA Hannover
2007.
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Artikelnummer KJUG20070406
Erscheinungsdatum 12.12.2006
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