Urteilstext: Erlass einer einstweiligen Verfügung, Landgericht Koblenz, Beschluss vom 13.08.2007, Az.: 4 HK.O 120/07

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Die Antragstellerin ist Tabakwarengroßhändler, der Antragsgegner vertreibt unter anderem über das Internet Tabakwaren. Mit ihrem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung begehrt die. Antragstellerin, dem Antragsgegner zu untersagen, über das Internet Tabakwaren an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren abzugeben. Sie ist der Ansicht, der Antragsgegner verstoße mit der unkontrollierten Abgabe an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren gegen die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG).
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Bibliographie Urteilstext: Erlass einer einstweiligen Verfügung, Landgericht Koblenz, Beschluss vom 13.08.2007, Az.: 4 HK.O 120/07
2008.
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Artikelnummer KJUG20080109
Erscheinungsdatum 12.12.2006
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