Henriette Katzenstein

Die besonderen Potenziale einer kinderrechtsbasiertenVormundschaft

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Bis zur „kleinen“ Vormundschaftsrechtsreform, die 2011 in Kraft trat, wurde die Vormundschaft – besonders aus der Außenperspektive – oft als rechtlich-bürokratische Schreibtischtätigkeit angese-hen. Spätestens seitdem hat sie sich stetig zu einer aktiven Begleitung und Interessenvertretung des Kindes weiterentwickelt, die sich an den Rechten des Kindes auf Schutz, Förderung und Beteiligung (UN-KRK, etwa Art. 12, 19, 28) orientieren soll. Diese Ausrichtung der Sorge an Rechten des Kindes ist heute im Vormundschaftsrecht in §1788 festgeschrieben: Das Recht auf Förderung in Nr. 1, auf Schutz in Nr. 2 und auf Beteiligung in den Nr. 3–5 der Vorschrift. In der Kinder- und Jugendhilfe werden die besonderen Potenziale einer solchen kinderrechtsbasierten Vormundschaft jedoch immer noch nicht ausreichend wahrgenommen und sie sind in der Fläche noch nicht ausreichend realisiert.
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Bibliographie Henriette Katzenstein
Die besonderen Potenziale einer kinderrechtsbasiertenVormundschaft
2026. 7 Seiten.
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Seiten 7
Artikelnummer UJ20260403
Autor:in Henriette Katzenstein
Erscheinungsdatum 01.04.2026
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