Lehrveranstaltungen zum Recht für die Soziale Arbeit sind fester Bestandteil aller Bachelor- und vieler Masterstudiengänge für Sozialarbeit und Sozialpädagogik an den Hochschulen, Fachhochschulen und Universitäten in Deutschland. Und den Fachkräften der Sozialen Arbeit und Sozialverwaltung stellen sich vielfältige Rechtsfragen in der Alltagspraxis.