Im Rahmen der Untersuchung "Fortentwicklung der Jugendhilfepraxis zum Kindschaftsrecht" wurde der Frage nachgegangen, wie sich die Situation seit der Kindschaftsrechtsreform in den Arbeitsbereichen der Kinder- und Jugendhilfe und der Justiz darstellt und in welcher Weise die Gesetzesänderungen umgesetzt worden sind.