Barbara Mutke, Britta Tammen
Kindschaftsrecht in Jugendhilfe und Justiz
Teil 1: Wesentliche Inhalte der Kindschaftsrechtsreform
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Zum 1. Juli 1998 kam es auf dem Gebiet des Kindschaftsrechts zu einer bedeutenden Gesetzesreform. Insbesondere durch das Kindschaftsrechtsreformgesetz, aber auch durch verschiedene andere Gesetze, die teils zeitgleich, teils aber auch erst in den folgenden Jahren in Kraft traten, wurde die Rechtsstellung des Kindes zu seinen Eltern in wesentlichen Punkten verändert. Die übergeordneten Ziele der Kindschaftsrechtreform bestanden darin, die elterliche Autonomie zu erhöhen, die Subjektstellung des Kindes zu stärken und die Gleichstellung von ehelichen und nichtehelichen Kindern zu bewirken.
Bibliographie | Barbara Mutke / Britta Tammen Kindschaftsrecht in Jugendhilfe und Justiz Teil 1: Wesentliche Inhalte der Kindschaftsrechtsreform 2007. 9 Seiten. () € [D] 13,00 |
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Seiten | 9 |
Artikelnummer | UJ20071007 |
Autor:in | Barbara Mutke, Britta Tammen |
Erscheinungsdatum | 01.10.2007 |