Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens
Wir teilen die Ansicht aus der Begründung zu Artikel drei, dass die Zahl der jugendlichen Raucher zu hoch ist, und ebenso, dass die Wahrscheinlichkeitgeringist, dassMenschen,dienicht in jugendlichemAltermit demRauchen begonnen haben, später noch dieserSucht verfallen.DieBAJ hat schon immer die Position vertreten, wie sie auch in der Begründung aufgeführt wird, dass zu einer Strategie zur Verhinderung des Rauchens nicht zuletzt die Einschränkung der Verfügbarkeit gehört. Allerdings gibt es auch innerhalb unserer Bundesarbeitsgemeinschaft Bedenken, ob dies schlicht durch die Streichung von drei Worten im §10JuSchGgeschehen kann.Solange zurDurchsetzungeinesRauchverbots für Kinder und Jugendliche der gesellschaftliche Konsens fehlt und das unerlaubte Rauchen nicht unterbunden wird, ist es fürKinderunerheblich,obsie folgenlos gegen das alte oder gegen ein neues Rauchverbot verstoßen. Hier sind nicht allein die Gewerbetreibenden, sondern auch Eltern und pädagogische Fachkräfte gefordert. Aus der Sicht des erzieherischen Jugendschutzes sei auch daran erinnert, dass junge Menschen rauchen, um älter, reifer, cooler zu erscheinen. Wenn das Rauchen nur noch Erwachsenen erlaubt ist, wird diese falsche Vorstellung zusätzlich unterstützt.
Aus dem Gesagten ergeben sich für die BAJ folgende wichtige Punkte:
1. Wir schließen uns den Zielen des Gesetzesentwurfs hinsichtlich des Abgabeverbots an Kinder und Jugendliche an.Wir sind allerdings skeptisch, ob tatsächlich darüber die erhoffte Wirkung im Sinne des Jugendschutzes erreicht werden kann. Die Bemühungen umAngebotsreduzierung (auch durch höhere Abgabepreise) und Prävention, die auch in anderen Ländern langfristig erfolgreich sind, müssen verstärkt werden. Ansätze wie z. B. »rauchfreie Schulen« sollen nicht nur als weitere Vorschrift, sondern als pädagogische Herausforderung begriffen werden.
2. Die Zeit seit Einführung der Altersverifikation an den Zigarettenautomaten ist zu kurz, umbeurteilenzukönnen, obtatsächlicheineerhöhteSchutzwirkung erzielt wurde und durch eine jetzt einzuführende strengere Regelung zu erzielen ist. Wir bleiben daher bei unserer Forderung, die Abgabe auf lizenzierteVerkaufsstellenzubeschränkenund auf Dauer den Automatenverkauf abzuschaffen.
3. Wirweisendaraufhin,dass imSinne einerVerstärkung der Prävention auch in der derzeit laufenden Überprüfung des Jugendschutzgesetzes Konsequenzen erforderlich sind, z.B. im Hinblick auf dieWerbung gemäß §11.5 JuSchG. Insgesamt gibt es imBereich der Verhinderung derWerbung für Tabakwaren noch Nachholbedarf.
Berlin, den 4. Mai 2007
Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V.
Mühlendamm 3
10178 Berlin
Bibliographie | Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. (BAJ) zum Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens für die Anhörung des Bundestagsausschusses f 2007. () € [D] 12,00 |
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Artikelnummer | KJUG20070306 |
Erscheinungsdatum | 12.12.2006 |