Rechtliche Vorgaben zur Pferdehaltung Der Schutz aller Tiere - auch der Pferde - wird in Deutschland durch das Tierschutzgesetz (TierSchG) geregelt. Nach § 1 TierSchG ist es Zweck des Gesetzes, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier / Pferd als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Daher darf auch niemand einem Pferd ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.