Ulrich Bartels, Sigmar Roll

Recht und Rechtsprechung: Behörden gehen gegen Alkoholkonsum Jugendlicher in Diskotheken vor

Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart bestätigt das Verbot des Ausschanks hochprozentigen Alkohols vor Mitternacht
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Leitsatz des Gerichts

Eine Auflage, die dem Betreiber einer von Jugendlichen frequentierten Diskothek den Ausschank von Branntwein und branntweinhaltigen Getränken generell untersagt, ist bis 24.00 Uhr erforderlich und verhältnismäßig. Anderes gilt für die Zeit danach, da sich Jugendliche dann ohnehin dort nicht mehr unbegleitet aufhalten dürfen.

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Bibliographie Ulrich Bartels / Sigmar Roll
Recht und Rechtsprechung: Behörden gehen gegen Alkoholkonsum Jugendlicher in Diskotheken vor
Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart bestätigt das Verbot
des Ausschanks hochprozentigen Alkohols vor Mitternacht
2009.
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Artikelnummer KJUG20090207
Autor:in Ulrich Bartels, Sigmar Roll
Erscheinungsdatum 12.12.2006
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