Ulrich Bartels, Sigmar Roll
Recht und Rechtsprechung: Behörden gehen gegen Alkoholkonsum Jugendlicher in Diskotheken vor
Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart bestätigt das Verbot
des Ausschanks hochprozentigen Alkohols vor Mitternacht
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Leitsatz des Gerichts
Eine Auflage, die dem Betreiber einer von Jugendlichen frequentierten Diskothek den Ausschank von Branntwein und branntweinhaltigen Getränken generell untersagt, ist bis 24.00 Uhr erforderlich und verhältnismäßig. Anderes gilt für die Zeit danach, da sich Jugendliche dann ohnehin dort nicht mehr unbegleitet aufhalten dürfen.
Bibliographie | Ulrich Bartels / Sigmar Roll Recht und Rechtsprechung: Behörden gehen gegen Alkoholkonsum Jugendlicher in Diskotheken vor Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart bestätigt das Verbot des Ausschanks hochprozentigen Alkohols vor Mitternacht 2009. () € [D] 12,00 |
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Artikelnummer | KJUG20090207 |
Autor:in | Ulrich Bartels, Sigmar Roll |
Erscheinungsdatum | 12.12.2006 |