Sigmar Roll

Recht und Rechtsprechung: Raucherclubs - wie viel Öffentlichkeit darf sein?

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Die 16. Kammer des Verwaltungsgerichts München hat sich in einem einstweiligen Anordnungsverfahren mit der Zulässigkeit und mit Voraussetzungen von Raucher- clubs befasst (Beschluss vom 16.04.2008; Aktenz. M 16 S 08.1208)*.

Leitsätze des Bearbeiters: 1. Raucherclubs können als nicht öffentlich zugänglich eingeordnet werden.
2. Raucherclubs müssen hierbei nicht alle Kriterien für eine geschlossene Gesellschaft erfüllen.
3. Eine Aussage zum Begriff der »Öffentlichkeit« allgemein ist damit nicht verbunden.

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Bibliographie Sigmar Roll
Recht und Rechtsprechung: Raucherclubs - wie viel Öffentlichkeit darf sein?
2009.
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Artikelnummer KJUG20090107
Autor:in Sigmar Roll
Erscheinungsdatum 12.12.2006
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