Sigmar Roll

Nicht nur wenn ein Kind fast verhungert, ist sein Wohl in Gefahr!

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Eine Entscheidung des 3. Familiensenats (=11. Zivilsenat) des Oberlandes- gerichts Koblenz zeigt eine ganz andere Facette der Kindeswohlgefährdung, als sie in den aktuellen Medienberichten häufig zu finden ist (Beschluss vom 27.2.2007, Az. 11 UF 606/06).* Leitsatz des Bearbeiters Ein Entzug der elterlichen Sorge wegen Gefährdung des Kindeswohls kommt auch in Betracht, wenn die Erziehungspersonen die notwendige Erziehungsleistung nicht erbringen, weil sie die Begabungen und Verhaltensweisen des Kindes verabsolutieren und fachkundige Beratung negieren und so dem Kind eine adäquate Entwicklung [zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit] nicht ermöglichen.
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Bibliographie Sigmar Roll
Nicht nur wenn ein Kind fast verhungert, ist sein Wohl in Gefahr!
2008.
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Artikelnummer KJUG20080306
Autor:in Sigmar Roll
Erscheinungsdatum 12.12.2006
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