Sigmar Roll

Recht und Rechtsprechung

Gesetzeslücke beim Internetversandhandel für Tabakwaren
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Durch eine wettbewerbsrechtliche Entscheidung des Landgerichts Koblenz wird der Blick auf Klärungsbedarf im Bereich der Abgabe von Tabakwaren gelenkt (Beschluss vom 13.8.2007, Az. 4 HK.O 120.07).*

Leitsätze des Bearbeiters

1. Der Versandhandel von Tabakwaren ist im Jugendschutzgesetz nicht geregelt.

2. Es liegt kein Wettbewerbsverstoß vor, wenn nicht sichergestellt wird, dass Kinder und Jugendliche (bis 16 Jahre) im Versandhandel keine Tabakwaren bestellen können.

Sachverhalt
Am vorliegenden Wettbewerbsrechtsstreit waren eine Firma eines Tabakwarengroßhändlers als Antragstellerin und ein Händler, der u.a. über das Internet Tabakwaren vertreibt, als Antragsgegner beteiligt. Mit ihrem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung will die Antragstellerin dem Antragsgegner untersagen lassen, über das Internet Tabakwaren an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren abzugeben. Die Antragstellerin ist der Ansicht, der Antragsgegner verstoße mit der unkontrollierten Abgabe von Tabakwaren, die auch an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren erfolgen könne, gegen die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (in der vor dem 1.9.2007 gültigen Fassung).

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Bibliographie Sigmar Roll
Recht und Rechtsprechung
Gesetzeslücke beim Internetversandhandel
für Tabakwaren
2008.
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€ [D] 12,00
Artikelnummer KJUG20080108
Autor:in Sigmar Roll
Erscheinungsdatum 12.12.2006
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