Sigmar Roll
Recht und Rechtsprechung
Leitsätze des Bearbeiters
1. Der Versandhandel von Tabakwaren ist im Jugendschutzgesetz nicht geregelt.
2. Es liegt kein Wettbewerbsverstoß vor, wenn nicht sichergestellt wird, dass Kinder und Jugendliche (bis 16 Jahre) im Versandhandel keine Tabakwaren bestellen können.
Sachverhalt
Am vorliegenden Wettbewerbsrechtsstreit waren eine Firma eines Tabakwarengroßhändlers als Antragstellerin und ein Händler, der u.a. über das Internet Tabakwaren vertreibt, als Antragsgegner beteiligt. Mit ihrem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung will die Antragstellerin dem Antragsgegner untersagen lassen, über das Internet Tabakwaren an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren abzugeben. Die Antragstellerin ist der Ansicht, der Antragsgegner verstoße mit der unkontrollierten Abgabe von Tabakwaren, die auch an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren erfolgen könne, gegen die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (in der vor dem 1.9.2007 gültigen Fassung).
Bibliographie | Sigmar Roll Recht und Rechtsprechung Gesetzeslücke beim Internetversandhandel für Tabakwaren 2008. () € [D] 12,00 |
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Artikelnummer | KJUG20080108 |
Autor:in | Sigmar Roll |
Erscheinungsdatum | 12.12.2006 |