Jan Lieven

Gemeinsamkeiten und Unterschiede - Die Arbeit der Landesstellen Kinder- und Jugendschutz

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Auf der Grundlage des §14 Achtes Sozialgesetzbuch Kinder- und Jugendhilfegesetz basiert nicht nur der Jugendschutz auf Bundes- und kommunaler Ebene, sondern auch auf Landesebene. Hier sind die Landesstellen für Kinder- und Jugendschutz aktiv – zumindest in 12 von 16 Bundesländern. Die Landesstellen verfolgen ihr Ziel der Förderung des Kinder- und Jugendschutzes, indem sie auf die besonderen Probleme, Fragen und Ansprüche in ihren Ländern eingehen.
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Bibliographie Jan Lieven
Gemeinsamkeiten und Unterschiede -
Die Arbeit der Landesstellen Kinder- und Jugendschutz
2008.
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Artikelnummer KJUG20080103
Autor:in Jan Lieven
Erscheinungsdatum 12.12.2006
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