Auf dem 16. Symposion der "Vereinigung für Interdisziplinäre Frühförderung" 2011 in Berlin, das unter dem Motto "Frühförderung exklusiv - kooperativ - inklusiv" stand, wurde wiederholt die Frage diskutiert, ob nicht die Frühförderung "behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder", wie sie im SGB IX geregelt ist, der UN-Behindertenrechtskonvention und damit dem entsprechenden deutschen Gesetz von 2009 widerspricht. An sich gilt das Leitprinzip der Inklusion als allgemein anerkannt und bedarf als solches an dieser Stelle keiner besonderen Begründung.