Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis (Jahrgang 2007-2009)
Kjug
Herausgeber:
Bundesarbeitsgem. Kinder- und Jugendschutz e.V., Vorsitzender: Prof. Dr. Bruno W. Nikles
Heft 04, 2007.
Urteilstext: Jugendmedienschutz, Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 13.02.2007, Az.: 322 Ss 24/07 (Owi) 3744 Js 13701 StA Hannover
2007,
Das Amtsgericht Hannover hat den Betroffenen wegen Verstoßes gegen den Jugendmedienschutz- Staatsvertrag (JMStV) in zwei Fällen zu Geldbußen von 3.000 € und von 7.000 € verurteilt, weil er Darstellungen von Kindern und Jugendlichen in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung im Internet (§ 4 Abs. 1 Nr. 9 JMStV) angeboten hatte. Gegen dieses Urteil wendet sich der Betroffene mit der Rechtsbeschwerde. Die zulässige Rechtsbeschwerde ist unbegründet.