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Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis (Jahrgang 2007-2009)

Kjug

Herausgeber: Bundesarbeitsgem. Kinder- und Jugendschutz e.V., Vorsitzender: Prof. Dr. Bruno W. Nikles

Heft 02, 2007.


Sigmar Roll:
Eindeutige Anzeigen - und niemand stört es

2007, 51-53

Im Rahmen einer wettbewerbsrechtlichen Fragestellung prüfte der BGH, unter welchen Voraussetzungen Werbung für die Gelegenheit zu sexuellen Handlungen als grob anstößig oder sonst verboten anzusehen ist (BGH, 1. Zivilsenat, Urt. v. 13.07.06 –Az: 1 ZR 241/03); die Entscheidung wird hier auszugsweise dokumentiert.*

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