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Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis (Jahrgang 2007-2009)

Kjug

Herausgeber: Bundesarbeitsgem. Kinder- und Jugendschutz e.V., Vorsitzender: Prof. Dr. Bruno W. Nikles

Heft 04, 2008.


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Urteilstext: Verfügungsklage, Landgericht Bielefeld, Urteil vom 18.09.2007, Az.: 6 0 360/07

2008,

Mit E-Mail vom 11.04.2007 wandte sich die Mutter der Verfügungsklägerin an die Verfügungs-beklagte und schilderte die Probleme mit ihrer 15-jährigen Tochter. Sie rauche trotz einer Asth-ma-Erkrankung. Es käme zu Handgreiflichkeiten. Auf Grund dieses Telefonats nahm entweder die Verfügungsbeklagte oder die Produktionsfirma, die P. GmbH, Kontakt mit der Verfügungs-klägerin und ihrer Mutter auf. Nach einem sogenannten Casting schloss die allein sorgeberechtig-te Mutter der Verfügungsklägerin Anfang Mai 2007 mit der P. GmbH eine sogenannte Mitwir-kungsvereinbarung.

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