Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis (Jahrgang 2007-2009)
Kjug
Herausgeber:
Bundesarbeitsgem. Kinder- und Jugendschutz e.V., Vorsitzender: Prof. Dr. Bruno W. Nikles
Heft 02, 2009.
Recht und Rechtsprechung: Behörden gehen gegen Alkoholkonsum Jugendlicher in Diskotheken vor
2009, 55-59
Leitsatz des Gerichts
Eine Auflage, die dem Betreiber einer von Jugendlichen frequentierten Diskothek den Ausschank von Branntwein und branntweinhaltigen Getränken generell untersagt, ist bis 24.00 Uhr erforderlich und verhältnismäßig. Anderes gilt für die Zeit danach, da sich Jugendliche dann ohnehin dort nicht mehr unbegleitet aufhalten dürfen.
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