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Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis (Jahrgang 2007-2009)

Kjug

Herausgeber: Bundesarbeitsgem. Kinder- und Jugendschutz e.V., Vorsitzender: Prof. Dr. Bruno W. Nikles

Heft 02, 2009.


Ulrich Bartels, Sigmar Roll:
Recht und Rechtsprechung: Behörden gehen gegen Alkoholkonsum Jugendlicher in Diskotheken vor

2009, 55-59

Leitsatz des Gerichts

Eine Auflage, die dem Betreiber einer von Jugendlichen frequentierten Diskothek den Ausschank von Branntwein und branntweinhaltigen Getränken generell untersagt, ist bis 24.00 Uhr erforderlich und verhältnismäßig. Anderes gilt für die Zeit danach, da sich Jugendliche dann ohnehin dort nicht mehr unbegleitet aufhalten dürfen.

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