Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis (Jahrgang 2007-2009)
Kjug
Herausgeber:
Bundesarbeitsgem. Kinder- und Jugendschutz e.V., Vorsitzender: Prof. Dr. Bruno W. Nikles
Heft 03, 2008.
Urteilstext: Umgangsrechts , Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 27.02.2007, Az.: 11 UF 606/06
2008,
Das betroffene Kind K entstammt der – am 10. November 1999 rechtskräftig geschiedenen – Ehe des Antragstellers (*1964; Bankkaufmann) mit der Antragsgegnerin (*1967; Touristik-Betriebswirtin); es verblieb bei der gemeinsamen elterlichen Sorge. K nahm seinen Aufenthalt im Haushalt der Mutter; die Umgangskontakte zum Vater verliefen zunächst reibungslos. Die Antragsgegnerin ist seit 2001 erneut verheiratet; die Tochter T wurde in 2003 geboren. Der Antragsteller lebt mit einer neuen Lebenspartnerin zusammen.