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Dettenborn, Harry / Walter, Eginhard
Familienrechtspsychologie2002. 352 Seiten. 11 Abb. 6 Tab. UTB-L (978-3-8252-8232-5) kt € [D] 39,90 / € [A] 41,40 / SFr 56,90 |
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KurztextWenn familiäre Konflikte vor Gericht gelöst werden müssen, ist psychologische Kompetenz für alle beteiligten Berufsgruppen unverzichtbar. Wie beurteilt man die Familienbeziehungen, die Bindungen zwischen Eltern und Kindern, die Erziehungsfähigkeit der Eltern, den Willen des Kindes? Wie wird man vor dem Hintergrund nüchterner rechtlicher Bestimmungen den Bedürfnissen und dem Wohl der einzelnen Familienmitglieder gerecht? Mit diesen Fragen befasst sich die Familienrechtspsychologie.Das vorliegende Buch macht den Leser vertraut mit einzelner Konfliktthemen wie Sorgerecht, Umgangsrecht, Adoption oder Herausnahme von Kindern aus der Familie. Es zeigt anschaulich, wie diese theoretischen Grundkenntnisse in die Praxis der Jugendhilfe, Verfahrenspflege, Beratung und Gutachtertätigkeit eingebracht werden können. InhaltFamilienrechtspsychologie als Arbeitsbereich: Gegenstand - Fachliche Grundlagen - Das Spannungsfeld von Diagnostik und InterventionTheoriebausteine zur psychologischen Beurteilung: Konflikt - Beziehungen und Bindungen - Stresserleben und Coping bei kritischen Familienereignissen - Das Wohl des Kindes - Erziehungsfähigkeit Konfliktbehandlung im familienrechtlichen Bereich: Der Paradigmenwandel im Management von Parteienkonflikten - Das Vertrauensdilemma - Einwandbegegnung - Querulanz als spezifische Konfliktquelle Rechtliche Grundlagen, psychologische Problematik und Interventionsmöglichkeiten in den Anwendungsbereichen: Elterliche Sorge nach Trennung und Scheidung. Der Umgang mit dem Kinde. Sorgerechtsentzug bei Kindeswohlgefährdung. Die Herausgabe des Kindes. Die Adoption Minderjähriger. Verdacht des sexuellen Missbrauchs Anforderungen an nicht-juristische Beteiligte in familiengerichtlichen Verfahren Das vollständige und ausführliche Inhaltsverzeichnis können Sie sich als PDF-Datei herunterladen (mit Adobe Acrobat Reader, neueste Version, zu öffnen). Pressestimmen"Was mit dem Werk "Kindeswohl und Kindeswille" so begrüßenswert begonnen wurde, wird nun in dem vorliegenden Band von den beiden Autoren fortgesetzt. Dem Buch ist weite Verbreitung zu wünschen, da es den Autoren gelingt, eine Systematik der Familienrechtspsychologie zu entwerfen, die allen am familiengerichtlichen Verfahren involvierten Personen wertvolle Hinweise und Erkenntnisse für die Konfliktbearbeitung gibt."Kind-Prax "Den Autoren gelingt es hervorragend, der Komplexität der familiären Konfliktkonstellationen, der relevanten Einflussfaktoren sowie der potenziellen Wirkungen von familienrechtlichen Entscheidungen gerecht zu werden. Die rechtlichen und psychologischen Fragestellungen sowie die relevanten Beurteilungskriterien werden prägnant dargestellt. Die Notwendigkeit einer Gewichtung der Kriterien, die potentiellen Fehlerquellen einer Beurteilung, die Folgen einer Falschbeurteilung bzw. einer misslungenen Konfliktlösung sowie die Entwicklungschancen, die sich aus einer zutreffenden Beurteilung und entsprechenden Interventionen zugunsten einer angemessenen Konfliktlösung ergeben, werden praxisnah entwickelt. (...) Das Anliegen der Autoren, "eine Systematik der Familienrechtspsychologie theoretisch zu begründen und praktisch umzusetzen", ist u. E. überzeugend gelungen. Das Buch dürfte sowohl für die Lehre als auch für die Praxis der an familiengerichtlichen Verfahren beteiligten Berufsgruppen hilfreich sein, das eigene Handeln unter psychologischen Gesichtspunkten zu reflektieren und im Interesse der Konfliktbeteiligten zu optimieren." socialnet "Das Buch richtet sich an alle Berufsgruppen, die an familienrechtlichen Konfliktstörungen beteiligt sind, und kann ohne alle Abstriche allen wärmstens empfohlen werden, um sich über psychologisches Denken zum Familienrecht zu informieren. Systematik, Originalität und Informationsgehalt des Werkes sind ausgesprochen hoch. Das fünfseitige Inhaltsverzeichnis und die Systematik der Darstellungen führen schnell zu den jeweiligen spezifischen Inhalten, so dass der Leser das Werk auch nach seiner ersten Lektüre zum Nachschlagen benutzen kann." FamRZ AutoreninformationProf. Dr. Harry Dettenborn, Diplom-Psychologe; Universitäts-Prof. i. R; Mitgründer und Vorstandsmitglied des Instituts Gericht & Familie Berlin-Brandenburg; langjährige Sachverständigentätigkeit auf dem Gebiet der Rechtspsychologie
Dr. Eginhard Walter, lehrt in der rechtspsychologischen Weiterbildung für Psychologen und Sozialpädagogen Leseprobe2.6.8 Parental Alienation Syndrom (PAS) als Sonderfall und StreitobjektEin spezielles Thema, in dem sich all diese Probleme fokussieren, ist das Parental Alienation Syndrom (PAS). Es eignet sich zur Vertiefung der Diskussion. Deshalb wird im Folgenden darauf eingegangen. 2.6.8.1 Definition PAS wird nach Gardner (1992) als Ergebnis massiver Manipulation oder „Programmierung“ eines Kindes durch einen Elternteil verstanden. Das Kind spaltet seine Eltern auf. Der geliebte, als gut wahrgenommene Elternteil steht auf der einen Seite, und ihm wendet sich das Kind in schwer nachvollziehbarer und kompromissloser Art zu. Auf der anderen Seite steht der heftig negativ bewertete Elternteil, von dem sich das Kind in ebenso schwer nachvollziehbarer, weil objektiv nicht begründbarer Feindseligkeit abwendet. Sowohl das manipulierende Verhalten eines Elternteils wie das nachfolgende polarisierende Verhalten des Kindes bilden das Syndrom. Die Manipulation durch den betreuenden Elternteil gilt als notwendige, aber nicht hinreichende Voraussetzung für das Verhalten des Kindes. Bestandteil des Prozesses ist, dass ihn das Kind zunehmend mitträgt und selbst Abwertungen und Vorwürfe gegen den abgelehnten Elternteil entwickelt und einbringt. Exzessive Konflikte im Trennungsverlauf motivieren den betreuenden Elternteil z.B. aus Rache, Verlustängsten oder falschen Schutztendenzen heraus, das Kind teils unbewusst, teils bewusst so zu beeinflussen, dass es die negative Haltung zum anderen Elternteil übernimmt und diesen ablehnt. Die Zuneigung und Liebe des Kindes werden exklusiv beansprucht. Das Kind modifiziert allmählich seine Bewertungen der Elternteile. Es übernimmt nicht nur die Abwertungen des abwesenden Elternteils, sondern fügt eigene Argumente, Gründe und Beispiele hinzu – je nach sozialkognitivem Entwicklungsstand. Es wird darin bestärkt durch belohnendes Verhalten des betreuenden Elternteils, dessen Freunde und Angehörige. Koalitionen bilden sich. Zum intensiv affektbesetzten und kognitiv erstarrten Agieren des manipulierenden Elternteils gehört, dass die Sicht auf den anderen Elternteil unvermindert von Wut und Ärger verstellt und durch einseitige Schuldprojektionen bestimmt bleibt. Somit gelingt auch nicht, mehr Distanz zu den eigenen Bedürfnissen, Verlustängsten und Rachetendenzen zu gewinnen. Die Gefahr, das Kind zu instrumentalisieren und in seiner Entwicklung zu beeinträchtigen, wird nicht erkannt oder hingenommen. Als typisch hat Gardner (1992) acht „Kardinalsymptome“ unterschieden:
Es müssen nicht alle Symptome vorliegen. Offen ist auch, wie viele vorliegen müssen, weshalb die Diagnose PAS auf dieser Grundlage nicht möglich ist. Trotzdem werden in Abhängigkeit von der Anzahl der Symptome von Gardner drei Schweregrade unterschieden und mit therapeutischen und rechtlichen Interventionsarten verknüpft. Die Unschärfe des Konzepts führt zu äußerst divergenten, letztlich unbrauchbaren Häufigkeitsschätzungen. Fest steht, dass Mütter weitaus häufiger der manipulierende Elternteil sind. Das liegt vor allem daran, dass sie auch der betreuende Elternteil mit dem entsprechenden Vorsprung an Macht und Einfluss sind. Allerdings wird von Gardner (1998) auch angenommen, Mütter gingen öfter diesen Weg der Instrumentalisierung des Kindes, weil ein für sie günstiger Ausgang eines Sorgerechtsstreits nicht mehr so selbstverständlich sei wie früher und weil Väter eher weniger subtile, d.h. gewalthaltige Methoden bevorzugen würden. | ||

